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Flucht und Rettungspläne
Flucht und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne

 

In vielen öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden und Einrichtungen sind Flucht- und Rettungspläne zwingend vorgeschrieben. Das Vorhandensein aktueller Flucht- und Rettungspläne kann im Gefahrenfall lebensrettend sein. Bauzeichner- Service erarbeitet für Sie die notwendigen Flucht- und Rettungspläne, individuell auf Ihre Gebäude abgestimmt. Dabei liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern (Deutschland).

Durch seine minimalistische Gestaltung bietet ein Flucht- und Rettungsplan maximale Klarheit. Er bietet im Gefahrenfall eine schnelle Orientierung. Das ist notwendig, wenn das Gebäude evakuiert werden muss. Der Plan zeigt dem Betrachter auf einfache Weise den  kürzesten  Fluchtweg ins Freie oder in einem sicheren Gebäudeteil . Ebenso wird über das Verhalten im Brandfall sowie andere Notfälle informiert. Darüber hinaus werden die Lage von Brandbekämfungsmitteln und Notfalleinrichtungen angezeigt. Damit aber keine Überforderung der Benutzer entsteht, enthält der Plan keine anderen, im Notfall überflüssigen Informationen.

 

Das wichtigste im Überblick:

Wer braucht Flucht- und Rettungspläne?

Betreiber von Schulen, Kindergärten, Universitäten, Heimen und Krankenhäusern, sowie Betreiber von Hotels und anderen gewerblichen Gebäuden, die folgende Merkmale aufweisen:

  • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung

brauchen Flucht- und Rettungspläne, da diese hier gesetzlich vorgeschrieben sind.

Wann muss ein Flucht- und Rettungsplan aktualisiert werden?

Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf aktuellen Stand gehalten werden und alle 2 Jahre auf Aktualität geprüft werden. Sobald bauliche Veränderungen erfolgen, müssen  auch die Flucht- und Rettungspläne überarbeitet werden.

Standorte

Im Rahmen des Brandschutzes müssen Flucht- und Rettungspläne an Stellen montiert werden, wo diese allgemein zugänglich und gut zu sehen sind. Hier eignen sich Treppen, Aufzüge, Flure, Eingangsbereiche von Kantinen und andere Treffpunkte. Ebenso muss jedes Hotelzimmer einen solchen Plan haben.

 

 

Das muss in jedem Flucht- und Rettungsplan enthalten sein:

  • der Grundriss der Etage oder des Gebäudes mit Standort des Betrachters   (und Übersichtsplan)
  • den kürzesten Verlauf der Fluchtwege bezogen auf den Standort
  • die Lage und die Art der Brandschutz- und Erste Hilfe Einrichtungen
  • Position der Sammelstellensowie die Lage der Notausgänge
  • die wichtigsten Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
  • die Legende mit allen verwendeten Symbolen

 

Wer darf Flucht und Rettungspläne erstellen?

In Deutschland darf nicht jeder Flucht- und Rettungspläne erstellen. Dies ist dazu befähigten Personen vorbehalten. Diese müssen Ihre Sachkunde nachweisen, wie es in der DIN 14095 und DIN ISO 23601 gefordert ist.

 

Diese Vorschriften sind für Flucht- und Rettungspläne einzuhalten:

Din ISO 23601: Diese behandelt die internationale Vereinheitlichung der Sicherheitszeichen, wie Verbots-, Warn-, Rettungs- und Brandschutzzeichen, und ersetzt DIN 4844.

Sowie die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.3 und ASR 2.3 und DIN 14096 Brandschutzordnung: Diese bieten Regeln für das Erstellen und das Aushängen von Flucht- und Rettungsplänen.

 

 

Das ist unser Service:

 

Begehung:

Während der gesetzlich vorgeschriebenen Begehung werden alle baulichen Veränderungen dokumentiert. Ebenso werden die für den Brandschutz relevanten Elemente erfasst. Das können z. B. Feuerlöscher, Notschalter, Melder und vieles mehr sein.  Ebenso wird die korrekte Positionierung der Beschilderung überprüft, sowie die Verwendbarkeit der Flucht- und Retttungswege.

Sie erhalten ein Begehungsprotokol , das Sie über  alle relevanten Elemente und die notwendigen Veränderungen informiert

 

CAD-Bestandserfassung/Aktualisierung der vorliegenden Flucht- und Rettungspläne:

Sollten Sie keine digitalen Bestandspläne haben, können wir für Sie Ihre alten in Papierform vorliegenden Unterlagen erfassen. Wenn gar keine Pläne vorliegen, ist auch eine Vermessung möglich. Die in der Begehung erfassten baulichen Veränderungen werden hier eingearbeitet.

Sie erhalten die aktualisierten Digitalen Bestandspläne  als PDF

 

 

 

 

Flucht- und Rettungsplan

Erarbeitung der Flucht- und Rettungspläne

Mit den aktuellen Bestandsplänen und den bei der Begehung gewonnen Daten werden nun Ihre Flucht- und Rettungspläne nach aktuellen Vorschriften und Normen erarbeitet. Dabei wird auch die  mit Ihnen abgestimmte Betrachterposition berücksichtigt.

Sie erhalten Ihre Flucht und Rettungspläne als PDF Datei.

 

 

Rahmen

Wenn gewünscht, erhalten Sie bei uns Ihre Pläne auch gedruckt und gerahmt.  So sind Sie sicher , dass alles  den gesetzlich vorgeschriebenen Standards entsprechend ausgeführt ist. Die fertig gerahmten Pläne erhalten Sie per Post und enthalten auch ein Einbau – Kit, so dass Sie die neuen Flucht- und Rettungspläne an den vereinbarten Positionen aufhängen können.

 

 

 

 

Unterlagen

Um für Sie Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, brauchen wir digitale Grundrisszeichnungen, die alle Wände, Fenster und Türen sowie Stützen enthalten müssen. Und eben so müssen Treppen, Rampen und Stufen eingezeichnet sein.
Sollten Sie diese Unterlagen nicht haben, könnten wir diese erstellen. Entweder ist dies aus alten Bestandsunterlagen möglich oder im Rahmen einer vor Ort durchgeführten Vermessung.